Wenn das ZugErschwG wirklich nur gegen die vorhandenen Dokumentation von Kindesmissbrauch helfen soll und das alles wirklich so gut gemeint ist, warum…
- …soll das Kontrollgremium nur so selten auf die Liste schauen…
- …und selbst dann keine komplette Kontrolle der Liste durchführen?
- …gibt es keine Verpflichtung der bearbeitenden Beamten als Minimum eine Abuse Mail abzusetzen?
- …wurde nicht festgelegt, dass wenn der Beamte keine Löschung in angemessener Zeit als möglich sieht, der Versuch der Löschung sofort nach Aufnahme in die Sperrliste erfolgen muss?
- …müssen die Verteidiger des ZugErschwG regelmäßig lügen was Gesetze in anderen Ländern angeht?
- …werden dann Zahlen erfunden und Statistiken wiederholt falsch interpretiert um das Gesetz zu stützen?
Kann mir das wer beantworten?
Frag doch mal direkt ;-)