11
Jul
09

Wenn das alles gut gemeint wäre, warum…

Wenn das ZugErschwG wirklich nur gegen die vorhandenen Dokumentation von Kindesmissbrauch helfen soll und das alles wirklich so gut gemeint ist, warum…

  • …soll das Kontrollgremium nur so selten auf die Liste schauen…
  • …und selbst dann keine komplette Kontrolle der Liste durchführen?
  • …gibt es keine Verpflichtung der bearbeitenden Beamten als Minimum eine Abuse Mail abzusetzen?
  • …wurde nicht festgelegt, dass wenn der Beamte keine Löschung in angemessener Zeit als möglich sieht, der Versuch der Löschung sofort nach Aufnahme in die Sperrliste erfolgen muss?
  • …müssen die Verteidiger des ZugErschwG regelmäßig lügen was Gesetze in anderen Ländern angeht?
  • …werden dann Zahlen erfunden und Statistiken wiederholt falsch interpretiert um das Gesetz zu stützen?

Kann mir das wer beantworten?


1 Antwort zu „Wenn das alles gut gemeint wäre, warum…“


  1. 2009-07-11 um 09:01

    Frag doch mal direkt ;-)


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